AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pro!Sound Lönsweg 123

D-32791 Lage (Stand 06/2012)

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein schriftliches Anerkenntnis durch uns stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht.

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1

Mit dem Absenden einer Mietanfrage fordert der Kunde eine Angebot durch die Firma Pro!Sound an. Pro!Sound prüft die Verfügbarkeit und bestätigt die Anfrage sodann in Form eines verbindlichen Angebotes. Pro!Sound ist an sein Angebot 24 Stunden ab Erstellung gebunden. Binnen dieser Frist kann das Angebot durch Bestätigung des Kunden in Textform angenommen und der Vertragsschluss herbeigeführt werden.

2.2.

Sämtliche anderweitigen Angebote der Pro!Sound außerhalb des Internet-Shopsystems sind freibleibend. Ein Vertrag kommt außerhalb des Internet-Shopsystems zustande durch Annahme einer verbindlichen Bestellung eines Kunden entweder durch Auftragsbestätigung oder Lieferung/Herausgabe der Mietsache an den Kunden.

§ 3 MIETZEIT

Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet, die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Angefangene Tage zählen als ganzer Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte beim Kunden bzw. von diesem in der Bestellung angegebenen Ort oder Entgegenahme / Abholung der Mietobjekte. Sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter, bei zusätzlicher Vereinbarung eines Auf- und Abbaus mit Eintreffen der Abbaukolonne sowie zum Abbau bereitgestellten Mietobjekten. Verzögert sich das Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter / der Abbau über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nach berechnet.

§ 4 PREISE

a) Alle Angebote sind unverbindlich. Die angegebenen Mietpreise sind Abholpreise. Sie werden aufgrund der jeweils gültigen Preisliste festgelegt und beziehen sich auf eine Mietdauer von ein bis drei Tagen. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Bei Lieferung und/oder Abholung durch Pro!Sound fallen zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis Fahrtkosten an, die sich nach dem Transportvolumen und der zu fahrenden Strecke richten.

c) Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Pro!Sound ist berechtigt, weitere Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht spätestens einen Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin wieder zur Verfügung steht oder für andere Zwecke genutzt wurde.

§ 5 ANLIEFERUNG DER WARE

5.1. VERSAND DER WARE

Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem preiswertesten Versandweg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe oder Abholung durch den Vermieter, sofern der Mieter kein Verbraucher ist.

5.2. ANLIEFERUNG DER WARE

Sollte eine Anlieferung der Ware vereinbart sein, hat der Mieter den uneingeschränkten Zugang zu den vorgesehenen Grundstücken, Gebäuden und/oder Räumen zum vereinbarten Zeitpunkt zu gewährleisten. Der Mieter hat bei Anlieferung vor Ort zu sein und den Empfang der Ware zu quittieren.

5.3.

Die Ware ist bei Anlieferung stets auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen.

§ 6 GEBRAUCH DER MIETSACHE

Die vermieteten Geräte sind und verbleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Die gelieferten Gegenstände dürfen mit einem Grundstück nicht fest verbunden werden.

§ 7 RÜCKGABE DER WARE

Der Mieter ist verpflichtet, die Ware zum Ende der vereinbarten Mietzeit an Pro!Sound zur Abholstelle zurückgebracht zu haben oder mit gleicher Frist einem geeignetem Transportunternehmen übergeben zu haben. Sollte vertraglich der Auf- und Abbau von Pro!Sound übernommen werden, so ist die Ware in geeigneter Weise zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung / zum Abbau bereit zu stellen.

§ 8 SCHÄDEN / ABHANDENKOMMEN / HAFTUNGSFREISTELLUNG

Der Mieter hat geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder sonstige Beeinträchtigungen des Mietgutes zu treffen. Der Mieter hat Pro!Sound alle Schäden zu ersetzen, die während des Mietzeitraums aus der Benutzung des Mietguts resultieren oder durch Verlust oder Beschädigung des Mietgutes oder eines Teils davon entstehen. Das Mietgut ist nicht versichert. Es wird dem Mieter empfohlen, eine entsprechende Schadensversicherung abzuschließen.
Der Mieter verpflichtet sich darüber hinaus, Pro!Sound von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Benutzung des Mietguts resultieren. Insbesondere zählen zu dieser Freistellung die nicht bedingungsgemäße Nutzung von Bild- und Tonmaterialien von Lizenzinhabern. Sind Gegenstände bei Rückgabe nicht mehr gebrauchsfähig, sind diese zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

§ 9 ZAHLUNG

Der Rechnungsbetrag ist, entgegen anderer Vereinbarung, bei Übergabe des Mietgutes an den Mieter oder bei Abholung des Mietgutes durch den Mieter sofort ohne Abzug fällig und zahlbar.
Sollte Lieferung auf Rechung vereinbart sein, so ist diese sofort ohne Skontoabzug zahlbar. Erfolgt keine Zahlung, so tritt 14 Tage nach Erstellungsdatum der Rechung automatisch Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen ein.
Tritt der Mieter vom Vertrag ganz oder teilweise zurück, ohne dass von Pro!Sound zu vertretender Verzug oder Unmöglichkeit vorliegt, ist der Mieter damit einverstanden und Pro!Sound berechtigt, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % geltend zu machen, wenn der Rücktritt mindestens vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgt. Erfolgt der Rücktritt des Mieters bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin, so erhöht sich der vorbezeichnete Schadenersatz auf 50 %. Erfolgt der Rücktritt noch kurzfristiger vor dem vereinbarten Liefertermin, hat der Mieter den vollen Mietpreis zu entrichten. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, Pro!Sound der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 10 KAUTION

Pro!Sound ist jederzeit berechtigt, die Lieferung des Mietgegenstandes von der Leistung einer Kaution abhängig zu machen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Zeitwert des vermieteten Gegenstandes. Die Kaution kann in bar oder durch eine Bankbürgschaft geleistet werden. Ist die Kaution in bar hinterlegt, wird sie dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des vermieteten Gerätes im Auslieferungszustandes beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt.

§ 11 GEWÄHRLEISTUNG

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben oder das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen unerheblicher Mängel ist ausgeschlossen. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, soweit der entstandene Sachschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde.

§ 12 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sowie Ersatz für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend gehaftet. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 13 GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort ist D-32791 Lage.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers (D-32791 Lage). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Pro!Sound GmbH

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Lönsweg 123

32791 Lage